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Lexikon

Lexikon zu Restauration und Vormärz. Deutsche Geschichte 1815 bis 1848 [23.09.2014]

Andreas C. Hofmann

Viertes Deutschland

 

Es sind ja bekanntlich die Klein- und Mittelstaaten des Deutschen Bundes, welche nach Österreich und Preußen gemeinhin als das dann eben ‚Dritte Deutschland‘ bezeichnet werden. Darüber hinaus etablierte Peter Burg mit „Steuerungskompetenz“ einen Begriff, der die — mal mehr mal weniger erfolgreichen — Versuche Österreichs und Preußens bezeichnet, auf das ‚Dritte Deutschland‘ Einfluss zu nehmen. Der deutsche Dualismus zwischen Österreich und Preußen wurde konzeptionell somit zu einer ‚Deutschen Trias‘ (P. Burg) weiterentwickelt. Sie unterlag nach Burg entweder einer „monistischen Steuerungskompetenz“, sofern Österreich seinen Einfluss uneingeschränkt und allein geltend machen konnte, einer „ambivalenten Steuerungskompetenz“, falls diese zwischen beiden Hegemonialmächten wechselte oder einer „dualistischen Steuerungskompetenz“, falls beide Großmächte ihren Einfluss auf das ‚Dritte Deutschland‘ einvernehmlich ausübten. Einzelstaaten wie das Königreich Hannover in seiner Personalunion — das heißt durch die Person des Monarchen vereinigten Regentschaft — mit Großbritannien oder die Herzogtümer Holstein/Lauenburg mit der Personalunion mit Dänemark oder das Großherzogtum Luxemburg und das Herzogtum Limburg mit den Personalunionen zu den Niederlanden passen nicht in dieses Schema.

Denn es ist hier vielmehr von einer ›ausländischen »Steuerungskompetenz«‹ (Andreas C. Hofmann) der betreffenden Monarchen auf ihre deutschen Lande auszugehen. Ein Blick auf die Forschung zeigt, dass die transnationalen bzw. transstaatlichen Wechselwirkungen von Personalunionen innerhalb des Deutschen Bundes bislang nur sektoral bearbeitet worden sind. Offene Fragen sind noch immer: In welcher Richtung liefen solche Wechselwirkungen ab? Handelte es sich hierbei um ein relativ gefestigtes Gefüge oder stellten die Interdependenzen einen eher dynamischen Mechanismus dar? Welche Unterschiede sind in den drei genannten Fällen feststellbar? Gibt es Differenzen in einzelnen Politikfeldern und auf welche Einflüsse gehen solche Verschiedenheiten zurück? Sind Transnationalität und Transstaatlichkeit überhaupt die passenden Konzepte, um die mit den Personalunionen verbundenen Prozesse zu erfassen? Gibt es konkrete Beispiele, welche beispielsweise eine aus britischer Staatsräson erfolgte Einflussnahme auf die Politik des Königreichs Hannover belegen. Oder gab es auch umgekehrt Rücksichtnahmen der außerdeutschen Staaten auf ihre in Personalunion befindlichen deutschen Einzelstaaten?

Vor dem Hintergrund dieser Überlegungen erscheint es zumindest möglich, dass die betreffenden Staaten aus dem für das ‚Dritte Deutschland‘ skizzierten Einfluss der ‚steuerungskompetenten‘ Staaten Österreich und Preußen ausscherten. Deswegen macht es keinen Sinn Hannover, Holstein/Lauenburg und Luxemburg/Limburg dann weiterhin zum ‚Dritten Deutschland‘ zu zählen. Auch wenn die zur Zeit des Deutschen Bundes mit Personalunionen einhergegangenen Bindungen zwischen den Staaten — wie das Beispiel Hannover zeigt — gerade erst umfassend untersucht werden, ist doch davon auszugehen, dass alle drei mit den außerdeutschen Königreichen im Hintergrund ein anderes 'Standing' gegenüber den Großmächten hatten, als dies bei anderen Klein- und Mittelstaaten der Fall gewesen war. So erscheint es doch sinnvoll, die vermeintlich unter ›ausländischer »Steuerungskompetenz«‹ stehenden Staaten einem eigenen Überbegriff zuzuordnen. Vor dem Hintergrund der etablierten Differenzierung zwischen Österreich, Preußen und dem ‚Dritten Deutschland‘ erscheint die Begrifflichkeit eines ›Vierten Deutschlands‹ nur konsequent.

Denn dass eine begründete Annahme dazu besteht, die Staaten mit Personalunionen zu außerdeutschen Landesherrn von denjenigen des ‚Dritten Deutschlands‘ zu differenzieren, erscheint sinnvoll. Es wäre nur schlecht vorstellbar gewesen, dass das Königreich Bayern als selbsternannte Vormacht im ‚Dritten Deutschland‘ einen Führungsanspruch gegenüber dem niederländischen, dänischen oder gar britischen König hätte geltend machen können. Entscheidend für die methodische Haltbarkeit des Begriffs sind aber nicht nur Negativfeststellungen über Abgrenzungen zu den Staaten des ‚Dritten Deutschlands‘, sondern auch Positivfeststellungen über signifikante, ja vielleicht sogar konstitutive Gemeinsamkeiten der Staaten des ›Vierten Deutschlands‹. Aber dies soll eine Frage für die Forschung sein: Haben die Personalunionen gleichförmige Auswirkungen auf die Politik der jeweils souveränen europäischen Großmacht und des jeweils im Deutschen Bund organisierten Einzelstaates? Gibt es weitere methodische und konzeptionelle Fragen zu klären, die in diesem Forschungsaufruf keine Berücksichtigung finden konnten? Auch wenn diese Fragen noch nicht abschließend beantwortet sind: Einer Etablierung des Begriffes ›Viertes Deutschland‹ stehen sie jedenfalls nicht im Wege.

Diese konzeptionellen Überlegungen wurden erstmals in der im Wintersemester 2013/14 von der Philosophischen Fakultät für Geschichts- und Kunstwissenschaften der Ludwig-Maximilians-Universität München unter der Betreuung von Prof. Dr. Wolfram Siemann angenommenen Dissertation ‚Deutsche Universitätspolitik im Vormärz zwischen Zentralismus, ›Transstaatlichkeit‹ und »Eigenstaatlichkeitsideologien« (1815/19 bis 1848)‘ angeschnitten.

Literatur:

Burg, Peter: Die deutsche Trias in Idee und Wirklichkeit. Vom Alten Reich zum Deutschen Zollverein (=Veröffentlichungen des Instituts für Europäische Geschichte Mainz, Bd. 136. Abteilung Universalgeschichte), Stuttgart 1989.

Burg, Peter: Monistische oder dualistische Steuerungskompetenz? Die Deutschlandpolitik Österreichs und Preußens zwischen Wiener Kongreß und Märzrevolution, in: Michael Gehler / Rainer F. Schmidt / Harm-Hinrich Brandt / Rolf Steininger (Hg.): Ungleiche Partner? Österreich und Deutschland in ihrer gegenseitigen Wahrnehmung. Historische Analysen und Vergleiche aus dem 19. und 20. Jahrhundert (= Historische Mitteilungen der Ranke-Gesellschaft, Beiheft 15), Stuttgart 1996, S. 75-94.

Hofmann, Andreas C.: Das ›Vierte Deutschland‹ — Einzelstaaten in außerdeutschen Personalunionen. Ein Forschungsaufruf zu ›ausländischer »Steuerungskompetenz«‹ im Deutschen Bund (1815-1866), in: hypotheses. Wissenschaftliche Blogs: OpenBlog [07.08.2014], http://openblog.hypotheses.org/105.

[Hofmann, Andreas C.: Deutsche Universitätspolitik im Vormärz zwischen Zentralismus, ›Transstaatlichkeit‹ und »Eigenstaatlichkeitsideologien« (1815/19 bis 1848), Phil. Diss. Ludwig-Maximilians-Universität München 2014, durchges., um einige Abb. gek. Online-Fassung, Univ.bibl. München 2015/16, http://edoc.ub.uni-muenchen.de/19647.]

Hofmann, Andreas C.: Suprastaatlichkeit, Interstaatlichkeit und Transstaatlichkeit. Ein Drei-Ebenen-Modell zur Beschreibung zwischenstaatlicher Beziehungen im Deutschen Bund, in: Melanie Hühn u.a. (Hrsg.): Transkulturalität, Transnationalität, Transstaatlichkeit, Translokalität. Theoretische und empirische Begriffsbestimmungen. Münster u.a. 2010, S. 133 ff.

Hofmann, Andreas C.: Transstaatliche Verfassungsgeschichte suprastaatlicher Organisationen — Erweiterung statt Alternative, ursprgl. publ. in: aussichten. Perspektivierung von Geschichte [18.07.2011], neu publ. in: L.I.S.A. Das Wissenschaftsportal der Gerda-Henkel-Stiftung [26.02.2013], http://www.lisa.gerda-henkel-stiftung.de/content.php?nav_id=4163.

Reitmeier, Arnd (Hrsg.): Kommunikation & Kulturtransfer im Zeitalter der Personalunion zwischen Großbritannien und Hannover. »to prove that Hanover and England are not entirely synonymous«, Hannover 2014.

Empfohlene Zitierweise

Hofmann, Andreas C.: Viertes Deutschland. Aus: Lexikon zu Restauration und Vormärz. Deutsche Geschichte 1815 bis 1848 [23.09.2014], hrsg. v. Andreas C. Hofmann, in: historicum.net, URL: https://www.historicum.net/purl/237z18l/

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Erstellt: 24.10.2016

Zuletzt geändert: 24.10.2016


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